FAQ

Gelten für die Gärten die Bundeskleingartengesetze?

Nein. Du brauchst kein Gemüse anbauen, auch die Heckenhöhe ist nicht in Stein gemeisselt. Allein Material und die Maximalgröße der Lauben sind festgelegt. Regeln zu Ruhezeiten, Kompostnutzung etc. werden vom Verein geregelt.

Kann ich in meinem Garten wohnen und mich polizeilich melden?

Wie viel Zeit du in deinem Garten verbringst, ist allein deine Angelegenheit. Da das Grundstück jedoch im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, ist es rechtlich nicht möglich, sich dort polizeilich zu melden.

Sind die Gartengrundstücke bebaut?

Viele Grundstücke sind bebaut. In wenigen Fällen summiert sich zum Kaufpreis eine Ablösesumme für die Bebauung. Schau einfach in die jeweiligen Grundstücksangebote.

Wie ist die Parkplatzsituation?

Auf dem Gelände stehen Parkplätze bereit. Sie können gegen eine geringe Jahresgebühr genutzt werden. Sollten diese Plätze doch einmal besetzt sein, gibt es rund um das Nymphenufer ausreichend Alternativen.

Haben die Grundstücke Strom und Wasser?

Die Grundstücke haben alle Strom und Wasser.

Welche laufenden Kosten kommen auf mich zu?

Neben einem überschaubaren Beitrag für die Mitgliedschaft im Verein der Freizeitfreunde sowie Bewirtschaftung der Gemeinschaftsfläche, werden Wasser- und Stromkosten jedes Jahr nach individuellem Verbrauch abgerechnet.

Was bieten mir die Gemeinschaftsflächen?

Neben dem Vereinsgebäude, einem Spielplatz und Volleyballfeld sind auf dem Gelände Parkplätze, ein gemeinsamer Kompost, Toiletten, Duschen und Waschmaschinen vorhanden. Da das Gelände umzäunt ist, ermöglicht es spielenden Kindern sowohl Sicherheit als auch Freiheit.

Gibt es auch Nachteile?

Transparenz und Offenheit ist uns wichtig, deshalb: Das Grundstück liegt – wie in Berlin nicht unüblich – zwischen befahrenen Bahngleisen. Wer sehr lärmempfindlich ist, sollte dies bedenken. Der Vorteil: Die Gärten sind sehr gut erreichbar. Mit der S-Bahn über die Bahnhöfe Nikolassee oder Wannsee, über die Stadtautobahn Ausfahrt Kronprinzessinnenweg.

Kann ich mit dem Kauf Gewinn erzielen?

Selbstverständlich kannst du den Garten, für den du das Sondernutzungsrecht hast, verpachten und damit Gewinn erzielen. Du kannst ihn auch jederzeit verkaufen. Ob sich der Grundstückswert in ein paar Jahren erhöht – ist allerdings spekulativ. Die innerstädtische Verdichtung, der Wegfall von Kleingartenflächen und die allgemeine Preisentwicklung in Berlin könnten aber darauf hindeuten.

Du hast noch weitere Fragen?